Ziele

Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich für die Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte ein.

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Rechtsweg

Informationen zum Rechtsschutz und zu RechtsanwältInnen die unsere Kampagne gegen die Einrichtung von Gefahrengebieten unterstützen:

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Themen

Polizeiwappen

Zur Fachtagung „Demokratisierung der Polizei" am 29. Mai 2010 hatte die Fraktion WissenschaftlerInnen, RechtsanwältInnen sowie Menschen aus Bürgerrechtsorganisationen und sozialen Bewegungen eingeladen.

Zwölf ExpertInnen diskutierten an diesem Tag im Rathaus zuerst die Aufgaben und Befugnissen der Polizei, die notwendige verfassungskonforme Novellierung der Hamburger Polizeigesetze sowie die Forderung nach einer an den Menschenrechten orientierten Aus- und Fortbildung der Polizei.

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Seit Jahren ist die Tendenz deutlich: die rechtsstaatliche Machtbegrenzung der Polizei wird zugunsten einer Sicherheits- und Präventionslogik ausgehebelt. Gefährlich an dieser Entwicklung ist die Grenzenlosigkeit. Bezugspunkt polizeilichen Handelns ist nicht mehr der Schutz der Grundrechte des Einzelnen, sondern die Risikominimierung. Jeder Mensch ist in diesem Sinne ein potentieller Risikofaktor, den es zu überwachen gilt. Durch die Einführung von Vorfeld- und verdachtsunabhängigen Eingriffsbefugnissen der Polizei findet eine Beweislastumkehr statt.

Gezielte Vertreibung von Jugendlichen, Punkern und Obdachlosen aus der Innenstadt durch rechtswidrige „Handlungsanweisung" bei der Polizei Hamburg!

Das Polizeikommissariat 14 (Großstadtrevier) in der Innenstadt hat am 11.02.2009 eine „Handlungsanweisung für das Einschreiten gegen Personen und Personengruppen" verfügt, die die Vertreibung von „Randgruppen (Alkoholiker, Obdachlose, Punker usw.)" durch „Identitätsfeststellungen", „Platzverweise" und „Ingewahrsamnahmen" vorsieht.

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Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Ausweis- und individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht (Bürgerschaftsdrucksache 19/1255). Derzeit ist die Ausweis- und individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten in einer Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Behördenleitung vom 10. Juli 1995 geregelt.